Reisen

Fluggastrechte – Alle Informationen zur Entschädigung bei Flugverspätungen

Pinterest LinkedIn Tumblr

So erhaltet ihr Geld- und Sachleistungen, wenn ihr euren Flug nicht wie vereinbart durchführen konntet

Die Fluggastrechte sind Verbraucherschutz auf europäischer Ebene, die im Jahr 2016 für alle EU-Staaten vereinheitlicht wurden. Auch wenn es in Deutschland ein nationales Fluggastrecht gibt, gilt das Europäische Recht ebenso wie Internationales Recht, zum Beispiel nach dem Montrealer Übereinkommen vorrangig.

Die Rechtsverordnungen wurden erlassen, um es dem Flugreisenden zu ermöglichen, bei Flugunregelmäßigkeiten Geld- und Sachleistungen von den Fluggesellschaften erhalten zu können. Diese Geld- und Sachleistungen sind unabhängig von weiteren Entschädigungen, wie dem Erstatten von Ticketpreisen und anderen Zahlungen.

Wann gelten die Fluggastrechte für euch

Die Fluggastrechte gelten für alle Flüge, die im EU-Raum starten und enden, soweit sie von einer Fluggesellschaft mit Sitz in einem EU-Staat stattfinden. Die Ansprüche aus den Fluggastrechten können immer an die Fluggesellschaft gerichtet werden, die den betroffenen Flug durchgeführt hat. Dies ist wichtig bei sogenannten Code-Sharing Flügen, dass heißt, wenn der Flug über eine andere Gesellschaft gebucht wurde, als die die ihn ausführt. Ebenso gilt dies bei sogenannten Wetlease-Vereinbarung; hier stellt eine andere Fluggesellschaft der ausführenden Gesellschaft Flugzeuge und Besatzungen zur Verfügung. Die Fluggastrechte gelten unabhängig davon, ob es sich um einen Linien- oder Charterflug (auch Billigflieger) gehandelt hat.

Wird euer Flug durch Flugverspätung oder andere Störungen nicht geplant durchgeführt, könnt ihr eure Fluggastrechte mit Geld- und Sachleistungsentschädigungen durchsetzen. Foto wiewkhunaspix / Deposit
Wird euer Flug durch Flugverspätung oder andere Störungen nicht geplant durchgeführt, könnt ihr eure Fluggastrechte mit Geld- und Sachleistungsentschädigungen durchsetzen. Foto wiewkhunaspix / Deposit

Man unterscheidet bei den Entschädigungen zwischen Geldleistungen und Sachleistungen, diese staffeln sich nach der Flugstrecke. Dabei wird allerdings nicht die tatsächliche Flugstrecke zugrunde gelegt, sondern die Entschädigungen mit der sogenannten Großkreismethode ermittelt.

Mit welchen Entschädigungsleistungen könnt ihr rechnen

Diese staffeln sich, zeitlich und finanziell, wie folgt

  • über 2 Stunden für eine Flugstrecke kleiner gleich 1.500 km,
  • über 3 Stunden für eine weitere Strecke innerhalb der EU oder kleiner gleich 3.500 km und
  • über 4 Stunden bei Flugstrecken außerhalb der EU größer 3.500 km.
  • 250 € für eine Flugstrecke bis zu 1.500 Kilometer
  • 400 € für eine Flugstrecke innerhalb der EU von mehr als 1.500 Kilometern und bei allen anderen Flugstrecken von einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 € bei Flugstrecken von mehr als 3.500 km mit Abflugs- oder Zielort außerhalb der EU.

Wird für den ausgefallenen Flug eine Alternative angeboten, die nicht später als zwei, drei oder vier Stunden am Zielort als der gebuchte Flug eintrifft, werden die Ausgleichszahlungen nur zu 50% ausbezahlt.

Neben dem Entschädigungsbetrag gemäß der Staffelung stehen euch weiterhin folgende Rechte bei Nichtbeförderung zu:

  • Erstattung des Ticketpreis
  • ein frühestmöglicher kostenloser Rückflug zum Abflugort
  • eine frühestmögliche Beförderung zum Zielort
  • oder eine Beförderung zum Zielort gemäß einem Wunschtermin

Menschen mit Handicap und deren notwendigen Begleitperson(en) sowie alleinreisenden Kindern steht ein Vorrecht auf freiwerdende Plätze zu.

Bei einer Annullierung des Fluges stehen euch wahlweise zu:

  • Erstattung des Ticketpreises
  • kostenloser Rückflug zum Abflugort oder
  • eine anderweitige Beförderung zum Zielort

Bei einer Annullierung stehen euch ebenfalls Entschädigungsleistung gemäß der obenstehenden Auflistung zu, allerdings nur, wenn die Fluglinie euch spätestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug nicht über die Annullierung unterrichtet hat. Ebenfalls steht euch diese Entschädigung zu, wenn euch die Fluglinie und euch in einem Zeitraum von 14 bis sieben Tagen nicht unterrichtet und auch kein Alternativangebot unterbreitet. Wird euch ein Alternativangebot gemacht, das nicht später als zwei, drei oder vier Stunden am Zielort als der gebuchte Flug eintrifft, werden die Ausgleichszahlungen nur zu 50% ausbezahlt.

Weitere Entschädigung in Form von Sachleistungen wie Hotelübernachtung und Verpflegung sehen die Fluggastrechte und Internationalen Vereinbarungen ebenso vor. Des Weiteren gibt es eine Entschädigung von Verdienstausfall aufgrund nicht selbst verschuldeter Verspätungen am Arbeitsort, der mit dem Flug zu erreichen gewesen wäre.

Um Eure Fluggastrechte bei Flugverspätungen durchzusetzen, eure Recht geltend zu machen, dafür gibt es fachlich versierte Hilfe. Foto Photo rfphoto / Deposit
Um Eure Fluggastrechte bei Flugverspätungen durchzusetzen, eure Recht geltend zu machen, dafür gibt es fachlich versierte Hilfe. Foto Photo rfphoto / Deposit

Wenn ihr Hilfe bei der Durchsetzung eurer Rechte benötigt

In diesem Artikel haben wir euch einen kleinen Abriss zu den Fluggastrechten, welche Entschädigungen sie vorsehen und wann man sie durchsetzen kann, gegeben.
Je nach Konstellation des Fluggastrechte auslösenden Vorfalles kann es sinnvoll sein, einen versierten Fachanwalt oder einen der seriösen Anbieter von Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten mit Geld- und Sachleistungsentschädigungen einzubinden. Dann wird ein verkorkstes Flugabenteuer wenigsten noch finanziell ausgeglichen.

Durchsetzung eurer Fluggastrechte mit Hilfe einer Schlichtung

Eine weitere Hilfe für die Durchsetzung eurer Rechte bei Flugverspätungen oder Ausfällen kann eine Schlichtung mit Hilfe der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr e.V. (söp) in Berlin. Voraussetzung für einen Schlichtungsversuch ist natürlich die Mitwirkung beider Parteien am Schlichtungsversuch, sprich die betreffende Fluggesellschaft muss die söp als Schlichtungsstelle anerkennen. Laut Auskunft des Vereines trifft es bei Flugreisen derzeit zu 75 Prozent zu (vgl. Eisenbahn 99 Prozent und Fernbus 90 Prozent). Mehr Informationen zur Schlichtungsstelle und zum Schlichtungsverfahren findet ihr hier. Das für den Antrag auf Schlichtung notwendige Online-Formular findet ihr hier.

Für euch als Verbraucher ist das Schlichtungsverfahren entsprechend den Vorgaben des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) kostenfrei. Eine euch als Betroffene und Antragssteller zustehende Ausgleichszahlung/Entschädigung wird also weder durch Bearbeitungsgebühren, Erfolgshonorare noch durch eine zu berechnende Mehrwertsteuer gekürzt. Zu tragen sind von euch allenfalls euch entstehende Kosten für Porto und Kopien oder für gegebenenfalls von euch eingeschaltete Rechtsanwälte.

Kanada führt eigene Fluggastrechte ein

Nur wenige Länder auf der Welt haben Fluggastrechte formuliert wie sie die EU seit längerem kennt. Kanada zieht nun mit eigenen Fluggastrechten nach, sie werden noch in diesem Jahr vollständig in Kraft treten. Die umfangreiche Richtlinie, die das Land formuliert hat, ähnelt in einigen Bereich den Vebraucherschutzrechten in der EU, es gibt aber auch Unterschiede. So sind einige der Fluggastrechte anders als in der EU in kleine und große Airlines aufgeteilt, fliegt man mit einer kleinen Airline, gibt es bei Störungen weniger Entschädigung als bei einer großen Airline. Als große Airline wird eine Fluggesellschaft definiert, die mehr als zwei Millionen Fluggäste in den vergangenen zwei Jahren befördert hat. Das in zwei Phasen (15. Juli und 15. Dezember 2019) in Kraft tretende Fluggastrechte-Gesetz umfasst alle Flüge, die nach Kanada führen, aus Kanada weg führen und Flüge die innerhalb Kanadas stattfinden. Entschädigungen stehen zu, wenn der Zustieg ins Flugzeug verweigert wird, obwohl alle nötigen Tickets und Dokumente vorliegen (Denied Boarding Compensation). Hier findet ihr die Richtlinien zur Denied Boarding Compensation (in englischer und französischer Sprache verfügbar).

Ab 15. Dezember tritt der Teil, der verspätete Flüge betritt in Kraft (Delay Compensations). Hier entscheidet die Regelung zwischen großer (z.B. Air Canada, WestJet) und kleiner Fluggesellschaft (z.B. Air North/Yukon). Hier findet ihr die gesamten Informationen zu den neuen kanadischen Fluggastrechten (in englischer und französischer Sprache verfügbar).

Die ganzen Auswirkungen der kanadischen Fluggastrechte kann sicherlich erst eine Zeit nach dem endgültigen Inkrafttreten am 15. Dezember diesen Jahres bewertet werden. Das Team von Faszination Kanada wird an diesem Thema dranbleiben und berichten.

Author

Alfred Pradel (apr), arbeitet seit vielen Jahren als Freier Journalist für Tageszeitungen, Magazine und andere Publikationen. Seit vielen Jahren ist der Kanada eng und freundschaftlich durch viele persönliche Kontakte verbunden. Alfred Pradel ist Chefredakteur und betrachtet auf Faszination Kanada den Tourismus, den Lifestyle im zweitgrößten Land der Erde, aber auch wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Themen.

Write A Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.